Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz
Weihnachtsgeschenk für Berufspendler - die Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz!
“Im Namen des Volkes”- was in diesem Fall sogar mal wortwörtlich genommen werden kann - hat das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe entschieden, das die bisherige seit Beginn des Jahres 2007 geltende gesetzliche Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.
Mit der laut Gesetzgebung seit Januar 2007 geltenden Regelung konnten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Nach dem Urteil der karlsruher richter vom heutigen Dienstag, den 9. Dezember 2008, gilt nun - zumindestens vorläufig - wieder die alte Pauschale mit der Möglichkeit für Berufspendler, ab dem ersten Kilometer 30 Cent pro Kilometer zwischen Wohsitz und Arbeitsort steuerlich abzusetzen.
Somit können zig Millionen von Berufs-Pendlern mit Nachzahlungen rechnen. Dieses gilt zunächst aber nur vorläufig, denn theoretisch könnte der Gesetzgeber nunmehr eine geänderte Entfernungspauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 einführen, was jedoch einer Frechheit gleichkommen würde und in den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten (Finanzkrise etc.) ein absolut falsches Zeichen wäre. Mit dem Urteil hat die Bundesregierung nunmehr die Möglichkeit, klar zu fördern - auch wenn es sich im eigentlichen Sinne nur um eine Wiederherstellung des alten, für die Verbrauer besseren Zustandes handelt.


