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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung auch bei Stellenanzeigen

AGG - Allgemeines Gleichstellungsgesetz:

Bereits seit August 2006 gilt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in Deutschland. Allerdings hat es sich auch bis zum jetzigen Zeitpunkt bei weitem noch nicht in allen Bereichen durchgesetzt.

So ließt man auch heute noch immer wieder Stellenanzeigen, in denen ein explizit männlicher oder weiblicher Bewerber für eine Stellenangebot gesucht wird.

Nach dem seit 2006 geltenden Anti-Diskriminierungsgesetz bzw. Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz ist dies jedoch ein klarer Rechtsbruch, da niemand mehr benachteiligt werden darf wegen seines Alters oder Geschlechts. Zahlreiche gewohnte Stellenanzeigen gelten dem Gesetz nach als Diskriminierung, so beispielsweise “Chefsekretärin”, “Servierdame” oder “Berufskraftfahrer”.

Während in großen Unternehmen die Personalchefs zum großen teil diesbezüglich bereits reagiert haben, sollten insbesondere Chefs von sogenannten KMU´s (klein- und mittelständische Unternehmen), die ja meist auch die Rolle des Personalchefs inne haben, in der zukunft bei Stellenausschreibungen und Stellenbeschreibungen darauf achten, die Richtlinien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG einzuhalten.

[ AGG - Allgemeines Gleichstellungsgesetz ]


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